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Umweltschutz statt Öko-Symbolik
Vorschriften sind Job-Killer
Taten statt Worte
Leistung muss sich lohnen

12cm Stoff für 400 Franken

Die Eigentümerin einer Kleiderboutique, staunte nicht schlecht, als zwei Mitarbeiterinnen des kantonalen Labors ein Kleidungsstück beanstandeten und zur weiteren Untersuchung einpackten. Der Grund: Die Schärpen um die Taille der selber geschneiderten Kleider seien zu lang. Vertröstet wurde sie auf den Bericht, der in einigen Tagen folgen sollte.

Ich bin seit September 2010 Eigentümerin einer kleinen Kinderkleiderboutique an der Schipfe in Zürich. Meine Angestellten und ich verkaufen Kinderkleider bis zu 15 Jahren und stellen ganz spezielle Kleider durch unsere begnadete Hobbyschneiderin in Zürich selbst her. Diese Kleider sind es, welche sich von den Stangenproduktionen abheben. Sie erfreuen sich seit mehr als 30 Jahren über eine ganz tolle Qualität, hohen Tragkomfort und sind beliebt bei Alt und Jung. Die Kleider sind alle liebevoll handgemacht und absolut bezahlbar.

Nun sind am 21.6.2011 zwei Damen vom kantonalen Labor Zürich im Lädeli erschienen und haben gleich ein Kleid der Schneiderin eingepackt. Als Begründung gaben sie an, die Schärpen um die Taille dieser Kleider seien zu lang. Das Kleid wurde also beanstandet und die Verkäuferin informiert, dass diese Probe genau untersucht werde und die Geschäftsinhaberin den Bericht dazu bekomme.

Einige Tage später erhalte ich also einen umfänglichen Bericht über die Beanstandung der Stichprobe mit der Aufforderung, das kantonale Labor über die geplanten Massnahmen zu informieren, welche ich treffen werde, damit die Kleider in Zukunft den gesetzlichen Anforderungen genügen würden.

Doch um welche Normen geht es da und welche Massnahmen sind zu treffen?

Nachdem ich mit einer befreundeten Anwältin zusammen den ganzen Bericht eingehend geprüft habe, sind wir nun auf die Suche nach dieser Normen gegangen.

Der Begründung des kantonalen Labors, die Länge der Schärpe dieses beanstandeten Kleides betrage nicht 36 cm sondern 48 cm wollten wir also auf die Spur gehen. Schliesslich möchte ich doch über die Normen, an die ich mich halten muss, Bescheid wissen, wenn diese mir schon nicht mit dem Untersuchungsbefund mitgeschickt werden.

Nachdem wir etliche Minuten nach dieser Norm SN EN 14682:2008 ergebnislos gesucht haben, griff ich zum Hörer und meldete mich persönlich beim kantonalen Labor. Dort wurde mir erklärt, dass ich diese Norm zuerst beim SNV (Schweizerischer Normenverband) beanstanden müsse. Da diese kostenpflichtig sei, können sie mir diese nicht zukommen lassen. Auf meine weitere Frage hin, von wo aus diese Schärpen 36 cm messen müssen, meinten sie nur, das müsse ich selber herausfinden. Sie können mir diesbezüglich keine Angaben machen. Leicht frustriert setzten wir uns wieder an den Computer und nach einem weiteren Telefon mit dem SNV erhielt ich freundlicherweise ein Gastlogin. Dieses berechtigt mich, das Dokument der Norm SN EN 14682:2008 zu bestellen - und zwar für läppische 111.-

Ist denn das die Möglichkeit? Ich lasse Kleider in Zürich herstellen, welche wirklich besonders sind und weder von kleinen Kindern noch unter miesen Umständen hergestellt werden. Und weil dann eine Schärpe etwas zu lang ist, bekomme ich einen Rechnung von 176.- und erhalte nicht einmal die Normen, an die ich mich halten muss, damit dies nicht nochmals passieren kann, sondern muss sie mir noch erkaufen...

Nun habe ich Kosten und Aufwand von ca. 400.- wegen lächerlichen 12cm Schärpenlänge.

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